HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Für weitere Informationen steht Ihnen die Einrichtungsleitung gerne zur Verfügung.

Was sind die Voraussetzungen für eine Aufnahme?

Erwachsene Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden geistigen oder körperlichen Behinderung, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung wesentlich in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen zur Eingliederung, um ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben führen zu können.

Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, behinderungsbedingte Nachteile möglichst auszugleichen oder zu mildern. Menschen mit Behinderungen soll dadurch die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet werden. Sie sollen ihr Leben nach ihren Neigungen und Fähigkeiten gestalten.

Bei Kostenübernahme durch den KSV ist eine Begutachtung durch einen Amtsarzt erforderlich.

Wie wird der Hilfebedarf festgestellt?
Wer bezahlt die Heimkosten?
Wie bekomme ich einen Wohnheimplatz?

Mehr Informationen

  AUF JEDE LEBENSLAGE GUT VORBEREITET

Nicht nur im Alter, sondern auch durch unvorhergesehene Krankheiten oder aufgrund eines Unfalls kann man plötzlich in die Situation der Handlungsunfähigkeit geraten. Um die persönlichen Angelegenheiten dennoch weiterhin im eigenen Sinne regeln zu können, empfiehlt es sich, schon frühzeitig Vollmachten für ein oder mehrere Personen Ihres Vertrauens im Hinblick auf Betreuung und Versorgung auszustellen.

Auch wir möchten Sie in jeder Lebenslage gut versorgt wissen und verweisen Sie an dieser Stelle auf die Seite des Bundesministeriums, auf welcher Sie einen Überblick über detaillierte Informationen und Vordrucke zur Thematik finden können. Zur Seite des Bundesministeriums gelangen Sie hier.
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Nicht nur im Alter, sondern auch durch unvorhergesehene Krankheiten oder aufgrund eines Unfalls kann man plötzlich in die Situation der Handlungsunfähigkeit geraten. Um die persönlichen Angelegenheiten dennoch weiterhin im eigenen Sinne regeln zu können, empfiehlt es sich, schon frühzeitig Vollmachten für ein oder mehrere Personen Ihres Vertrauens im Hinblick auf Betreuung und Versorgung auszustellen.

Auch wir möchten Sie in jeder Lebenslage gut versorgt wissen und verweisen Sie an dieser Stelle auf die Seite des Bundesministeriums, auf welcher Sie einen Überblick über detaillierte Informationen und Vordrucke zur Thematik finden können. Zur Seite des Bundesministeriums gelangen Sie hier.


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Nicht nur im Alter, sondern auch durch unvorhergesehene Krankheiten oder aufgrund eines Unfalls kann man plötzlich in die Situation der Handlungsunfähigkeit geraten. Um die persönlichen Angelegenheiten dennoch weiterhin im eigenen Sinne regeln zu können, empfiehlt es sich, schon frühzeitig Vollmachten für ein oder mehrere Personen Ihres Vertrauens im Hinblick auf Betreuung und Versorgung auszustellen.

Auch wir möchten Sie in jeder Lebenslage gut versorgt wissen und verweisen Sie an dieser Stelle auf die Seite des Bundesministeriums, auf welcher Sie einen Überblick über detaillierte Informationen und Vordrucke zur Thematik finden können. Zur Seite des Bundesministeriums gelangen Sie hier.
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